Vertiefung
Was sich 2025 in der Regulierung ändert
Das Jahr bringt substantielle Änderungen in der Cybersicherheitsgesetzgebung. Die NIS2-Richtlinie erweitert den Kreis betroffener Unternehmen erheblich und führt strengere Haftungsregeln für Geschäftsführungen ein. Kritische Infrastrukturen müssen erweiterte Sicherheitsmaßnahmen nachweisen und regelmäßig testen.
Parallel verschärfen sich Dokumentationspflichten im Datenschutz. Verarbeitungsverzeichnisse müssen detaillierter geführt werden, technische Maßnahmen müssen nachvollziehbar dokumentiert sein. Aufsichtsbehörden prüfen zunehmend die praktische Umsetzung, nicht nur formale Compliance. Besonders im Fokus stehen Löschkonzepte und Betroffenenrechte.
Für Verantwortliche bedeutet das konkret: Sie müssen Prozesse etablieren, die sowohl präventive Sicherheitsmaßnahmen als auch reaktive Meldewege abdecken. Die Integration dieser Anforderungen in bestehende Strukturen erfordert systematisches Vorgehen und regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen.